Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Aus Gründen der Vereinfachung wird nachfolgend von „Teilnehmer“ gesprochen, dies erstreckt sich auf männliche und weibliche Teilnehmer und Teilnehmerinnen.

§1 Geltungsbereich
(1) Allen in §2 genannten und darüber hinaus durch Ralf A. Walter - kidsproof (nachfolgend „kidsproof“) erbrachten Leistungen im Rahmen der Seminare und Schulungen liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Schulungen“ zugrunde. 
(2) Anderslautende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von kidsproof schriftlich bestätigt wurden. 
(3) Gleiches gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
(4) Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von kidsproof.

§2 Leistungen
(1) Kidsproof bietet verschiedene Seminare und Schulungen rund um das Thema Kindersicherheit an. Der Schwerpunkt liegt darauf ein Risikobewusstsein zu schaffen, um Unfällen präventiv entgegenzuwirken. Die Seminare und Schulungen folgen hierzu dem kidsproof System, Gefahren kennen – Risiken benennen. 

§3 Anmeldungen (Zustandekommen des Vertrages)
(1) Das Kursangebot von kidsproof ist freibleibend.
(2)  Anmeldungen zu den  Seminaren und Schulungen(Kursen) können telefonisch, schriftlich, über das Kontaktformular der Homepage www.kidsproof.de und per E-Mail erfolgen. 
(3)  Telefonische Anmeldungen müssen zwingend schriftlich oder per E-Mail nachgereicht werden. 
(4)  Der Teilnehmer erhält von kidsproof umgehend eine Anmeldebestätigung per E-Mail, dies ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Anmeldung ist ab diesem Zeitpunkt verbindlich
(5)  Da die Teilnehmerzahl für die Seminare begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

§4 Datenschutzvereinbarung
(1) Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von kidsproof mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung.
(2) Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich für interne Zwecke (Erstellung von Teilnehmerlisten und Teilnahmebescheinigungen, auf Wunsch Aufnahme in den newsletter-Verteiler) elektronisch gespeichert.
(3)  Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. 
(4) Der Teilnehmer erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Kidsproof im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.

§5 Fristen für Stornierungen
§5a Offene Seminare gemäß der Kursliste im Internet unter http://www.kidsproof.de: 
(1) Der Teilnehmer kann seine Anmeldung bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei widerrufen (ist die Seminargebühr schon entrichtet, wird diese erstattet).
(2)  Bei einer Stornierung der Anmeldung innerhalb von 21 Tagen vor Seminarbeginn bis 3 Tage vor Seminarbeginn, kann der Teilnehmer einen alternativen Seminartermin wählen.
(3)  Danach, oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers, ist die volle Seminargebühr zu entrichten.
(4)  Der Teilnehmer ist berechtigt, an einem geeigneten Ersatztermin teilzunehmen. 
(5)  Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung bei kidsproof.
(6) Kidsproof behält sich Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) vor. Kidsproof verpflichtet sich dazu, dies den Teilnehmern unverzüglich mitzuteilen, dies kann in Ausnahmefällen auch erst bei Kursbeginn sein. 
(7)  Bei einer durch kidsproof zu vertretenden Absage bemüht sich kidsproof, den Teilnehmer zeitnah auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern der Teilnehmer hiermit einverstanden ist. 
(8)  Andernfalls erhält der Teilnehmer einen Gutschein, der ihn oder einen Ersatzteilnehmer dazu berechtigt, zu einem späteren Zeitpunkt ein Seminar gleichen Inhalts zu besuchen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 
(9)  Ist dem Teilnehmer eine Teilnahme an einem durch kidsproof vorgeschlagenen Kurs nicht möglich, steht dem Teilnehmer eine Erstattung des bereits geleisteten Kursbeitrages zu.

§5b Ausnahmeregelung bei Schwangerschaft:
(1) Wird eine Seminarteilnahme verbindlich gebucht, während ein Teilnehmer schwanger ist, und kommt es in diesem Fall zu einer vorzeitigen Entbindung, so gelten die genannten Stornofristen nicht. In diesem Fall ist eine kostenlose Umbuchung auf ein anderes geeignetes Seminar möglich.
(2) Gleiches gilt bei Witterungsverhältnissen, durch die eine Anreise zum Seminarort eine Gefahr für Leib und Leben darstellt.
(3) In diesen Fällen ist jedoch eine fernmündliche Absage/Umbuchung unbedingt erforderlich.

§5c Spezifische Inhouse Seminare (z. B. in Schulen, Kindergärten, Privathaushalt):
(1) Der Teilnehmer/Veranstalter kann mit kidsproof vereinbarte Seminartermine bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei widerrufen (dabei wird jeweils der Tag des Seminarbeginns nicht mitgerechnet).
(2) Bei einer Stornierung der Buchung innerhalb von 21 Tagen vor Seminarbeginn bis 7 Tage vor Seminarbeginn sind 30% der Seminargebühr und ggf. bereits angefallene Spesen an Kidsproof zu zahlen.
(3)  Bei Stornierung der Inhouse Schulung weniger als 7 Tage vor Seminarbeginn stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr und ggf. bereits angefallene Spesen in Rechnung.
(4)  Nehmen zum gewünschten und gebuchten Zeitpunkt weniger als die vereinbarte Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern teil, so werden dem Auftraggeber/der Gruppe die Gebühren für die vereinbarte Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.
(5) Bei Schul- und Kindergartenkursen sind teilweise auch kurzfristige Stornierungen (< 21 Tage) kostenfrei, sofern der Termin im selben Kalenderjahr wiederholt wird und kein zweites Mal storniert wird. Es können in Ausnahmefällen aber auch Stornogebühren erhoben werden, dies gilt insbesondere bei einem hohen  Aufwand durch kidsproof, oder wenn für die Zeit der Buchung kein Ausgleich gefunden werden kann.
(6) Kidsproof behält sich Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch kidsproof wird versucht, gemeinsam mit dem Teilnehmer/Veranstalter einen anderen Seminartermin zu vereinbaren.

§6 Gebühren 
(1) Die Gebühren für den Besuch der kidsproof Seminare und Schulungen sind in Euro und 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig oder vor Ort zu entrichten.
(2) Die Höhe der Kursgebühr richtet sich nach der Art des Kurses und kann auf der Internetseite www.kidsproof.de oder telefonisch in Erfahrung gebracht werden.
(3) Hat der Teilnehmer bis zum Kursbeginn oder vor Ort die Gebühr nicht entrichtet, so können wir die Aushändigung einer Teilnahmebestätigung bis zum Zeitpunkt der Begleichung verschieben oder den Teilnehmer vom Kurs ausschliessen. 
(4) Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. 
(5) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. den §§ 286, 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins p.a. aus dem jeweils offen stehenden Betrag zu berechnen.

§7 Änderungen
(1) Kidsproof behält sich vor, in Ausnahmefällen Termine und Durchführungsorte zu ändern.
(2)  Das mit dem Teilnehmer bestehende Vertragsverhältnis bleibt hiervon unberührt.

§8 Copyright
(1) Sämtliche Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus, verbleiben bei kidsproof
(2) Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Genehmigung von kidsproof, gleich in welcher Form, – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet, zu öffentlichen Wiedergaben benutzt oder auf andere Weise Dritten zugänglich gemacht werden.

§9 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern nachfolgend nicht anders aufgeführt. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zu Gunsten gesetzlicher Vertreter von kidsproof, sofern ein Teilnehmer Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 genannten ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung.
Wesentliche Vertragsbestimmungen sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung der Ziele des Vertrages notwendig ist.
(3) Von dem Haftungsanspruch ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden , die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von kidsproof ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(4) Für Gegenstände, die durch den Teilnehmer in die Kurse und Schulungsveranstaltungen mitgebracht werden, oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art, übernimmt kidsproof keinerlei Haftung.
(5)  Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Inhalten und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. 
(6) Lehraussagen und Seminarunterlagen entsprechen der zurzeit veröffentlichten Lehre. Neuerungen und Weiterentwicklungen, sowie Änderungen der zurzeit gültigen Lehre können nur im jeweils durchgeführten Seminar weitergegeben werden.
(7)  Herausgeber, Dozenten, Referenten und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. 
(8) Für den Schulungserfolg haftet kidsproof nicht. In den Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann.
(9) Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie nicht von uns zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars (für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses gilt §5 entsprechend).
(10)  Haftung für Schäden: Die Haftung von kidsproof übersteigt in keinem Fall die Höhe des nachgewiesenen Schadens. Für Irrtümer oder Auskünfte von angestellten oder freien Mitarbeitern, was Daten, Kurszeiten oder Kursinhalte anbelangt, haftet Kidsproof nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(11) Fälle höherer Gewalt, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, die kidsproof nicht zu vertreten hat, sowie unerwartete Krankheit der Dozenten befreit Kidsproof für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung.

§10 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen kidsproof und dem Teilnehmer findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des CISG Anwendung. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht.
(2) Gerichtsstand ist Hamburg.

§11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.